VERMESSUNGSBESTIMMUNGEN ( Übersetzung der Official Specifications - Stand 1. Oktober 2006)  

mit eingearbeiteten Interpretationen. Download

Übersetzung von Harald Stuertz, bearbeitet von Florian Stuertz, HTML und Updates von Dietmar Gottke.

A RUMPF

Rumpf    Läuferplanke   Mast    Baum   Läufer    Abstand der Läufer    Segel   Takelung    Beschläge   Anmerkungen   Seitenanfang

Max.

Min.

1.Länge über alles

3733,0 mm

3582,0 mm

2.Größte Breite

  546,0 mm

  445,0 mm

3.Stärke des Decks und des Cockpitbodens

     6,3 mm

     3,0 mm

4.Stärke der Unterseiteneindeckung

     6,3 mm

     3,0 mm

5.Stärke der Seitenbretter und Spanten

   25,4 mm

   15,9 mm

6.Waagerechter Abstand von der Hinterkante Cockpit (Schnittpunkt Vorderseite der Rückenlehne mit Oberseite Cockpitboden) bis zur Mitte des Steuerläuferbolzens.

2800,0 mm

2496,0 mm

7.Waagerechter Abstand vom Bug bis zur Vorderkante des Cockpit

1676,0 mm

1372,0 mm

8.Länge des Bugklotzes ist frei
9.Rumpfbreite am Bug

   95,0 mm

    51,0 mm

10.Heckklotzlänge ist frei
11.Rumpfbreite am Heck

  101,0 mm

    31,0 mm

12. Die Rückenlehne soll nach achtern in einem Winkel von 135° +- 10° geneigt sein. Sie darf mit Scharnieren versehen sein, um den hinteren Stauraum zugänglich zu machen.

13. Die Rückenlehne muß eben sein. Länge der Rückenlehne, gemessen in der Mittellinie, darf nicht kürzer sein als 280 mm. Der Kopf der Rückenlehne muß mit einem Radius von mindestens 50,8 mm verrundet sein bei einer gleichzeitigen Lehnenbreite von 101,6 mm.

14. Die Höhen der Seitenbretter an den aufgeführten Stationen dürfen an keiner Stelle niedriger sein als die Höhen in folgender Tabelle:

Ansicht der Seitenbretter (Seitenhöhen)

Seitenstationen CL

minimale Seitenhöhen

maximale Seitenhöhen¹

Beginn am Bug bei:

(ohne Deck u. Boden)

(+2x3mm, Deck + Boden SPH)

(einschl. 2x3mm Deck u. Boden)

0

51 mm

65 mm

71 mm

 

88 mm

0

1

305 mm

98 mm

104 mm

 

129 mm

1

2

610 mm

129 mm

135 mm

 

167 mm

2

3

914 mm

154 mm

160 mm

 

198 mm

3

4

1219 mm

164 mm

170 mm

 

211 mm

4

5

1524 mm

168 mm

174 mm

 

215,9 mm

5

6

1829 mm

168 mm

174 mm

 

215,9 mm

6

7

2134 mm

165 mm

171 mm

 

212 mm

7

8

2438 mm

157 mm

163 mm

 

202 mm

8

9

2743 mm

141 mm

147 mm

 

182 mm

9

10

3048 mm

117 mm

123 mm

 

153 mm

10

11

3353 mm

86 mm

92 mm

 

114 mm

11

12

letzte Station:

51 mm vom Heck (bei minimaler Länge)

51 mm

57 mm

 

71 mm

12

¹ Die maximale Seitenhöhe ergibt sich aus einem Maximalmaß von 215,9 mm einschließlich Deck und Boden. Die Minimalhöhe einschl. Minimalstärke von Deck und Boden beträgt 174 mm. Das ergibt für alle Stationen einen Proportionalitätsfaktor von 1,24.

15.04.91: In den Höhenangaben der Rumpfseiten sind die Eindeckungen nicht inbegriffen!

17.10.83: Im Zusammenhang mit dem Rumpfseitenprofil: Der Begriff "proportional" wird als eine gleichmäßig strakende Kurve ohne abrupte Richtungsänderungen gesehen. Konkave Deckslinien sind verboten.

15.a) Abstand zwischen Unterseite Boden und Null-Linie darf nicht größer sein als 25,4 mm nach oben und/oder 12,7 mm nach unten. Die Null-Linie ist eine gedachte Gerade zwischen Bug-und Heckunterkante. b)Die maximale Höhe der Seitenplanken über der Null-Linie einschließlich Deck und Bodeneindeckung darf 215,9 mm betragen. Alle Höhen der Seitenbretter müssen zu den Höhen in der Tabelle "Seitenhöhen" ( s. A 14) proportional sein. Die obere Deckslinie darf an keiner Stelle ihrer ganzen Länge konkav sein!

16. Alle Querschnittsebenen des Rumpfes mit einem Abstand von mindestens 153 mm vom Bug oder vom Heck müssen rechtwinklig sein. Wo Deck und Seitenplanke zusammen-treffen, ist an den oberen Rumpfseiten ein Verrundungsradius von 6,3 mm erlaubt. Der obere Rand der Seitenplanken darf an keiner Stelle ihrer gesamten Länge konkav sein.

17. Der Cockpitboden muß so wie im offiziellen Plan gezeigt gebaut sein, der Cockpitboden muß auf Leisten gebaut sein. Mindestens zwei Knie müssen eingebaut sein.

18. Zusätzliche Stringer, Knie, Spanten, Leisten und Eindeckungen sind erlaubt. Das Deck darf allerdings nicht mehr als 76,2 mm über den vorderen Hauptspant in das Cockpit hineinragen.

19. Die Ausführungen und die Holzkonstruktion im Rumpfinneren sind freigestellt.

20. Griffleisten/Verstärkungen an der vertikalen äußeren Oberfläche der Seitenbretter dürfen sowohl außen als auch innen angebracht werden. Sie dürfen den Querschnitt von 25,4 mm nicht überschreiten und nicht mehr als 203 mm über vorderes und hinteres Cockpitende hinausragen. (Jeweils unten gemessen). Die Griffleisten sind von der Rumpfvermessung ausgenommen.

21. Die Achsen der Steuerkufenführung und des Pinnenbeschlages dürfen in der senkrechten Längsschnittebene geneigt sein.

22. Als Steuerung ist nur eine Pinne zugelassen. Die Pinne kann von jeglicher Form und Länge sein, jedoch darf sie nicht breiter sein als 203 mm. Das Material der Pinne ist freigestellt.

23. Als Verbindung zwischen Steuerkufenführung und der Achse der Steuerpinne sind nur Stangen, Drähte oder eine auf Schub oder Zug wirkende Steuerstange erlaubt, die unter dem Rumpf entsprechend den offiziellen Plänen angebracht sein müssen.

24. Ballast, falls er benutzt wird, muß ständig fest montiert sein.

25. Der Rumpf muß ausschließlich aus Holz gebaut sein. Sitka Spruce, Eiche und kochfestes Sperrholz werden empfohlen. GFK darf nur als Verstärkung verwendet werden.

26. Die Seitenplanken dürfen nicht hohl gebaut sein. Sie müssen aus vollem Holz sein

23.09.82 Zwischen die Rumpfseitenlaminate dürfen Glasgelege geklebt werden.

27. Das Minimalgewicht des Rumpfes beträgt 21 kg, einschließlich aller Beschläge, Blöcke und Steuerpinne.

28. Ein volles Querspant muß an der Station 4 eingebaut sein.

29.Der waagerechte Abstand zwischen Bugspitze und Achsenmitte des Steuerläufers darf maximal 178 mm und minimal 76,2 mm betragen.

10.79: DNs, die nach dem Dezember 1978 gebaut wurden, dürfen keine "Einlassungen" im Rumpf für die Läuferplanke haben.

18.03.89:Die Steuersäule muß vor dem Spant am vorderen Cockpit eingebaut sein. Die Pinne muß an der Steuersäule oberhalb des Decks angebracht werden. Der Schotblock, der auf den Steuersäulenkopf gehört, muß nach H 17 höher angebaut werden als der Pinnenkopf.

24.11.56: Verstärkungen, konstruktive Teile, Leisten, Knie und längere Bug- oder Heckklötze, die nachträglich eingebaut worden sind, dürfen die Maßangaben weder unter- noch überschreiten.

26.03.89: Definition des Decksbegriffs wie in A 18: Das Deck ist die Eindeckung des Rumpfes vor und hinter dem Cockpit. Zusätzlich reicht das Deck ununterbrochen von einer Seite zur anderen Seite des Rumpfes.

01.07.92: Der Hauptspant am Vorderende des Cockpits muss aus Vollholz bestehen. Er darf nicht hohl sein.

01.07.92: A9 Bugvorderteil: Der vorderste Teil des Bugs oder der Bug selbst (falls vertikal) muß mit den erlaubten Minimal-/Maximalmaßen übereinstimmen. (51 - 95 mm)

18.03.89: A 25 Beim Rumpfbau darf Fiberglas nur als Verstärkung benutzt werden. Carbon und andere Materialien sind nicht erlaubt.

B LÄUFERPLANKE

Rumpf    Läuferplanke   Mast    Baum   Läufer    Abstand der Läufer    Segel   Takelung    Beschläge   Anmerkungen   Seitenanfang

1. Länge über alles (mit Beschlägen, ohne Läuferbolzen)

Min  2388,0 mm

Max  2438,0 mm

2. Breite in der Mitte

Min    165,2 mm

Max    190,5 mm

3. Stärke in der Mitte

Min      28,6 mm

Max      41,2 mm

4. Breite an den Enden

Min    165,2 mm

Max    190,5 mm

5. Stärke an den Enden

Min      28,6 mm

Max      41,2 mm

6. Die Ausführung des Querschnitts (Profils) ist freigestellt.

7. Die Läuferplanke muß aus Holz sein. Die Zahl der Laminate ist freigestellt. Kein anderes Material als Glasfaser ist als Verstärkung erlaubt. ( gen. Anmerkgn.)

8. Die Unterseite der Läuferplanke muß in der Mitte höher sein als an den Enden. Das Profil der Laminate muß einer gleichmäßig strakenden Kurve entsprechen. Ausschnitte oder positive Sprünge der Plankenkurve nach unten sind verboten.

9. Die Läuferplanke einschließlich aller Beschläge und Kufenbolzen darf nicht weniger als 9,07 kg/20 lbs wiegen.

01.07.92: Die Länge der Läuferplanke über alles (einschl. Beschläge, außer Bolzen), wird in einer geraden Linie von Ende zu Ende gemessen, wobei die Planke vom Rumpf getrennt ist.

14.11.88: "Vogelflügelprofilplanke": Die Läuferplanke darf vom Längsprofil her gesehen keine Richtungsänderung aufweisen. Im unbelasteten Zustand darf kein Teil dieser Planke niedriger sein als an den Enden.

18.03.89: B 7 Beim Plankenbau darf nur Fiberglas als Verstärkung von Holz aufgebracht werden. Carbonfaser und andere Materialien sind nicht erlaubt!

30.11.98 Die Läuferplanke muss aus Holz gebaut sein und alle vorgegebenen Maße vor der Zugabe von Verstärkungsmaterialien aus Fiberglas einhalten. Innere Fiberglasverstärkungen sind beim Plankenbau nicht zugelassen. Schaum, Honeycomb und andere Kunststoffmaterialien sind im Plankenbau nicht zugelassen.


C MAST

Rumpf    Läuferplanke   Mast    Baum   Läufer    Abstand der Läufer    Segel   Takelung    Beschläge   Anmerkungen   Seitenanfang

1. Maße:

a) Länge über alles, einschl. Beschlägen:

Max. 4876,8 mm
Min.  4724,4 mm

b) Maximalprofillänge (ohne Beschläge)

Max.  101,6 mm

c) Minimalprofillänge (ohne Beschläge), gemessen im Bereich zwischen Angriffspunkt des Baumes bis zur Abstagung bei 3238,5 mm über Mastfußbasis.

Min.     88,9 mm

d) Minimalprofillänge oberhalb der Abstagung bei 3238,5 mm (ohne Beschläge)

Min.     50,8 mm

e) Maximalquerprofilstärke (ohne Beschläge)

Max.    63,5 mm

f) Minimalquerprofilstärke, unterhalb der Abstagung bei 3238,5 mm oberhalb der Mastfußbasis

Min.     50,8 mm

g) Minimalquerprofilstärke, oberhalb der Abstagung bei 3238,5 mm

Min.     28,6 mm

h) Mindesttiefe der Keep (Liekaufnahmeröhre) von außen gemessen

Min.       9,5 mm

2. Zugelassene Materialien

Aluminium, Holz, Kohle- oder Glasfaser, Kleber, Schaum und andere Oberflächenmaterialien

3. Weitere Maßangaben und Bauvorschriften

a) Als Liekführung ist nur eine Keep erlaubt, sie muss im Wesentlichen gerade sein, wenn der Mast entspannt ist. Rutscherschienen sind verboten.

b) Profilquerschnitte sind beliebig. Der Mast darf hohl oder massiv gebaut sein.

c) Ein Fall muß eingebaut sein. Ein innenliegendes Fall ist erlaubt.

d) Vorrichtungen, die die Beweglichkeit des Baumes am Mast begrenzen oder einengen, sind verboten.

e) Der Mastfuß muß mit einer Kugelpfanne versehen sein, die das freie Drehen des Mastes auf der Mastspurkugel erlaubt.

f) Der Mast ohne Stage, aber mit allen Beschlägen, darf nicht weniger als 6,8 kg wiegen.

g) Beim Ausbalancieren des Mastes einschl. aller Beschlägen und Fall muss der Mast ab mindestens 84" (2133,6 mm) vom untersten Fußpunkt in Waage sein.

h) Eine herausnehmbare innere Verstärkung (aus zugelassenen Materialien) ist erlaubt. Diese Verstärkung darf während einer Regatta weder geändert, noch gedreht oder entfernt werden!

30.11.98  Das Minimumgewicht und der Pendeltest müssen mit oder ohne inneren Verstärkungsstab eingehalten werden!

30.11.98  Der Mast muss aus einem Stück bestehen, wenn er in einer IDNIYRA Regatta gesegelt wird.


D BAUM

Rumpf    Läuferplanke   Mast    Baum   Läufer    Abstand der Läufer    Segel   Takelung    Beschläge   Anmerkungen   Seitenanfang

1.Länge vom Berührungspunkt mit dem Mast Max. 2743 mm

Min. frei

2.Breite vom Beschlag an der Baumnock bis 305 mm Berührungspunkt mit dem Mast Max. 76,2 mm

Min. 63,6 mm

3.Stärke zwischen den unter * D.2 genannten Punkten Max. 45,2 mm

Min. 31,8 mm

4. Es ist nur eine Keep erlaubt. Mit entspanntem Baum soll die Keep gerade sein. Eine Aluminiumkeep ist erlaubt. Die Keep muß weniger als 280g/m wiegen. Der Innendurchmesser der Keep muß mindestens 9,5 mm betragen.

5. Das Querprofil ist freigestellt. Der Baum darf hohl sein.

6. Eine Baumgabel ist optional. Vorrichtungen, die die Beweglichkeit des Baumes auf dem Mast einschränken oder verhindern, sind verboten. Ausgenommen sind Vorrichtungen für das unter G.15 vorgeschriebene Stahlseil im Vorliek.

7. Ein 12 mm breites, zur Farbe des Baumes kontrastierendes Band, muß senkrecht zur Baumnut auf den Baum gemalt werden. Die Vorderkante dieses Bandes darf maximal 2692 mm von der Vorderkante der Mastnut-Innenkante bzw. ihrer gerade gedachten Verlängerung, entfernt sein.

8. Der Baum muß aus Holz oder Aluminium sein. Glasfasern dürfen nur zur Verstärkung aufgebracht werden. Weitere Anmerkungen zum Baum im Anhang. ( H. Takelung)

01.01.79: Die Baumgabel darf keine Vorrichtung (Nase) aufweisen, die in die Lieknut des Mastes eingreift und dadurch die Mastrotation beeinflussen kann.

01.01.78: Baumblöcke dürfen nicht innerhalb des Baumes angebracht sein, indem der Baum aufgeschnitten wird und dann die Schotrolle mit einem Bolzen oder einer Stange hineingezogen wird.

01.01.82: Eine Rutscherschiene, an der die Baumblöcke fixiert sind, darf am Baum angebracht werden.

23.09.82: Schotblöcke durch beliebige Methoden auf dem Deck oder Baum anzubringen, ist solange erlaubt, wie Schot und Blockscheibe sich außerhalb des Baumes oder Decks befinden. Es darf kein Block gefahren werden, bei dem sich ein Teil der Scheibe einschließlich Schot unterhalb des Achterdecks befindet. ( 01.11.84)

18.03.89: Zum Großbaumbau dürfen Holz oder Aluminium benutzt werden. Karbonfasern oder andere Materialien sind nicht erlaubt.


E LÄUFER

Rumpf    Läuferplanke   Mast    Baum   Läufer    Abstand der Läufer    Segel   Takelung    Beschläge   Anmerkungen   Seitenanfang

1. Stahlplattenläufer mit Versteifungselementen
a) Dicke der Platte Max.    6,8 mm

Min.    5,9 mm

b) Länge insgesamt Max. 762,0 mm

Min. 660,4 mm

c) Im Bereich der Kufenführung muß die Plattenhöhe folgende Maße haben
(Beachte: Durch Schleifen wird die Kufenhöhe niedriger):
Max. 127,0 mm

Min.  95,0 mm

d) Stärke im Bereich der Führungen Max.  26,1 mm

Min.  24,7 mm

e) Länge und Höhe des kompletten Läufers (einschließlich Versteifungselementen) dürfen die erlaubten Abmessungen der Stahlplatte nicht überschreiten. Material, Anbringungsort und Querschnitt der Versteifungselemente sind frei, vorbehaltlich der Regeln E3 und E4.

f) Es ist freigestellt, wie die Versteifungselemente angebracht werden.

g) Die Art des Plattenstahls ist freigestellt.

h) Die minimal erlaubte Plattenstärke von 5,9 mm muß, gemessen in einem Abstand von 10 mm zu den normalen Tangenten der Vorderkante des Läufers, erreicht werden.

2. Holzkörperläufer (Holzkörper mit T-Stahl, Winkel-Stahl oder Einsatz-Stahl)

Es dürfen nur handelsübliche Profile beliebiger Stahlsorten verwendet werden. Das technische Komitee wird gegen jede Spezialanfertigung vorgehen.

a) Stärke des Holzkörpers Max.  26,1 mm

Min.   22,2 mm

b) Länge Max. 914,0 mm

Min. 762,0 mm

c) Höhe in der Kufenführung Max. 127,0 mm

Min. 101,7 mm

d) Stärke innerhalb der Kufenführung Max   26,1 mm

Min.   24,7 mm

e) Der Läuferkörper muß aus Holz bestehen. Glasfaser kann hinzugefügt werden. Der Einsatzstahl kann mit Bolzen, mit Epoxy oder durch eine Kombination von beidem befestigt werden.

f) Die erlaubten Profile sind amerikanischer Standard ¾" (19,1 mm) mal ¾" mal 1/8" (3,3 mm) Winkelstahl und 1" (25,4 mm) mal 1" mal 3/16" (4,8 mm) oder ¼" (6,4 mm) T-Stahl. Es ist zulässig, entsprechende Profile metrischer Abmessung nach DIN zu verwenden, deren Abmessungen von den Zollmaßen um 20% abweichen dürfen.

Die sich daraus ergebenden Maße sind:

aa. Winkelprofil, Breite der Schenkel Max. 22,8 mm

Min. 15,3 mm

bb. Winkelprofil, Stärke Max.  3,8 mm

Min.   2,6 mm

cc. T-Profil, Breite Max. 30,4 mm

Min. 20,4 mm

dd. T-Profil, Höhe von Unterkante Schneide bis Oberkante Fuß Max. 30,4 mm

Min. 20,4 mm

ee. T-Profil darf beim Nachschleifen nicht unter 75% der Nennhöhe kommen, muß also mindestens 19, 1 mm hoch sein.
ff. T-Profil, Stärke Max.  7,6 mm

Min.   3,9 mm

In die Oberseite von T-Profilen kann zur besseren Verbindung mit dem Holz eine Nut gefräst werden. Die Läuferschneiden der T-Profile dürfen durch Aufschweißen gepanzert werden.

g) Das T-Profil darf durch Schleifen nicht niedriger als 75% seiner normalen Höhe werden.

h) Holzkörperläufer mit Stahleinsatz (Slots)

Einsatzstahldimensionen: Höhe Min. 50,8 mm

Max. 76,2 mm

Stärke Min.   4,8 mm

Max.  6,8 mm

Freie Höhe des Einsatzes unter Holz --------

Max. 38,1 mm

3. Die Form der Läufer ist frei, mit der Ausnahme, daß alle Läufer in ihrem Frontbereich einen Radius von 16 mm oder mehr haben müssen.

4. Seitliche Versteifungselemente dürfen nicht mehr als 76,2 mm seitlich überstehen, gemessen von einer durch die Schneide gelegten Längsebene. Wenn Versteifungselemente beim Kontakt mit Eis oder Schnee tragend wirken können, müssen sie innerhalb des Maßes * F 2 liegen.

5. Die Steuerläufer müssen mit einer Standbremse ausgerüstet sein.

6. Das Gewicht eines Läufers darf 7,7 kg nicht überschreiten.

7. Die Art der Befestigung der Läufer in den Führungen und die der Führungen auf der Läuferplanke müssen mit den offiziellen Plänen übereinstimmen.

8. Methoden, den Läufer mit einer relativen Beweglichkeit in Bezug zur Kufenführung zu versehen, müssen so sein wie in den Plänen gezeigt.

9. Der Schliffwinkel, der Sprung und die Ausführung der Lauffläche sind freigestellt.Die vordere Kante eines Läufers zwischen Schneide und einem Punkt der vorderen Aufrundung, der höchstens 19,1 mm über dem Eis liegt (gemessen an einem in Segelposition auf dem Eis stehenden Läufer) darf mit einem Winkel von nicht unter 75° angeschärft werden. Im Bereich der - von der Seite gesehen - vorderen oberen Abrundung nach Regel * E3 muß die Vorderkante des Läufers mit einem Radius von mindestens 3,2 mm abgerundet sein. Der Kantenradius des verbleibenden Teils der Vorderkante des Läufers darf nicht weniger als 1,6 mm betragen. Alle Kreisbögen sollen strakend in die Läuferseiten übergehen.Es ist nicht erlaubt, eine Platte von 6,35 mm im Bereich des Eiskontakts auf unter 5,9 mm zu verjüngen.

10. Jede Eisyacht darf während einer Regattaserie nur 9 Läufer verwenden.

11. Es dürfen höchstens vier Bohrungen mehr als konstruktiv notwendig in einem Läufer sein; ihr Durchmesser darf maximal 12,7 mm betragen.

12. Der Körper eines Holzläufers darf nur im Frontbereich (bis zu 152 mm von vorne) auf weniger als 22,2 mm verjüngt werden.Vorne muß der Läufer mindestens 6,35 mm stark sein. (Siehe auch * Anmerkungen)

1974: Es ist erlaubt, eine Nut auf die Oberseite eines legalen T-Profils zu fräsen, um die Montage auf den Holzkörper zu erleichtern. Stellit darf auf die Schneide eines T-Läufers geschweißt werden.

1974: T-Profile dürfen nicht durch Aufschweißen von Rundungen in die Ecken verändert werden.

1974/77: Es ist erlaubt, die Gewichte von Läufern zwischen den Gewichtstoleranzen (min. 2,72 kg, max. 7,72 kg) während einer Regatta zu ändern. Man gerät dadurch nicht in Konflikt mit der Regel: Ändern von Ballast ist verboten.

17.10.83: Es ist erlaubt, die Körper der Holzläufer von der vorgeschriebenen Mindeststärke (22,2mm) mit Materialien wie Kohlefaser, Aluminium, Blech oder ähnlichem zu verstärken. Kevlar bleibt verboten!

>23.11.87: Die Toleranzen für Slotprofile und T- oder Winkelprofile sind nicht identisch!

23.11.87: Innere Verstärkungen von Holzkörperläufern: T-Profile mit Stehbolzen oder Gewindebolzen in dem Holzkörper zu befestigen, ist ein anerkanntes Konstruktionsprinzip. Der Holzkörper der Slot-Läufer dagegen muß alle Punkte der Spezifikation E erfüllen. ( S. unten)

14.11.89: Holz- oder Metallversteifungen dürfen an Slotläufern angebracht werden wie in * E.1.e. für Plattenläufer, solange die Mindeststärke des Holzkörpers (* E.2.a.) eingehalten wird (22,2 mm) und die Verstärkung sich außerhalb des Holzkörpers befindet. Keine Metall- oder andere Verstärkung darf zwischen Kufenblatt und Holzkörper des Slotläufers angebracht werden. Ebenfalls ist keine Metallversteifung innerhalb des Holzkörpers selbst erlaubt.

18.03.89: Die Stärke des Einsatzstahls in Slotläufern darf nicht geringer sein als 4,76 mm und nicht mehr als 6,86 mm betragen.

01.07.92: Die Maßangaben verbieten es nicht, Versteifungselemente während einer Regatta zu wechseln. Falls jedoch ein Versteifungselement gewechselt wird, wird der Läufer als neuer Läufer in der Zahl der zulässigen 9 Läufer gezählt.

01.07.92: Die Veränderung eines handelsüblichen T-, Winkel- oder Plattenstahls durch Schleifen, Walzen, Biegen etc. ist erlaubt!

01.07.92: Handelsüblicher Stahl: Er wird in einer solchen Menge hergestellt, daß ihn jedermann käuflich erwerben kann. dazu zählen T-Profile, Winkelprofile, Plattenstähle und Slotstähle. Falls der betreffende Stahl in nur kleinen Mengen für nur wenige Käufer hergestellt wird, muß man von einer Spezialanfertigung sprechen. Der Stahl darf dann bei IDNIYRA- Regatten nicht verwendet werden! Die Veränderung eines handelsüblichen T-, Winkel- oder Plattenstahls durch Schleifen, Walzen, Biegen etc. ist erlaubt!

15.04.90: Der Winkel, mit dem der Seitenläufer sich in den Führungen bewegt, darf nur durch das Anziehen des Achsbolzens eingeschränkt werden. Jede andere Einschränkungsmethode ist verboten.


F ABSTAND DER LÄUFER ZUEINANDER

Rumpf    Läuferplanke   Mast    Baum   Läufer    Abstand der Läufer    Segel   Takelung    Beschläge   Anmerkungen   Seitenanfang

1. Abstand zwischen der Mittelachse des Steuerläufer-Bolzens und der Verbindungslinie zwischen den Mittelachsen der seitlichen Läuferbolzen, in der senkrechten Längsschnittebene des Rumpfes waagerecht gemessen: Max. 2616 mm Min. 2464 mm
2. Spurweite, gemessen senkrecht unter den Läuferbolzen zwischen den Läuferschneiden bei segelklarer Yacht mit ihrem Steuermann im Cockpit: Max. 2413 mm Min. frei

G SEGEL

Rumpf    Läuferplanke   Mast    Baum   Läufer    Abstand der Läufer    Segel   Takelung    Beschläge   Anmerkungen   Seitenanfang

1. Segel müssen aus hochzähem Polyestergarn (DACRON) hergestellt sein. Das Segeltuch muss
280g/m2 und folgende Konstruktion haben:

Kette(Denier)
Schuss(Denier)
150
440
150
450
250
440
180
440


2. Länge des Mastlieks Max. 4267 mm Min. frei
3. Länge des Unterlieks Max. 2692 mm Min. frei
4. Länge des Achterlieks Max. 4343 mm Min. frei
5. Es werden drei Girth-Meßpunkte, das Mastliektau ausschließend, durch Falten des Segels in vier gleiche Teile bestimmt.
a. Länge oberes Girth Max.   990 mm Min. frei
b. Länge mittleres Girth Max. 1727 mm Min. frei
c. Länge unteres Girth Max. 2286 mm Min. frei
6. Das Kopfbrett darf maximal 101,6 mm breit sein. Die Segelbreite am Kopfbrett darf einschließlich Mastliektau maximal 139,7 mm betragen. Das Segel muß ein Liektau haben.
7. Das Segel muß vier Lattentaschen haben.
a. Die obere Kante der oberen Lattentasche muß vom obersten Punkt des Kopfbrettes mindestens 686 mm entfernt sein.
b. Der Abstand zwischen den Latten, gemessen von Mitte Lattentasche zu Mitte Lattentasche, darf betragen: Max. 914 mm Min. 813 mm

Die drei oberen Latten müssen volle Länge haben, sie reichen vom Achterliek des Segels bis zu einem Abstand von maximal 50,8 mm vom Mastliektau. Die untere Latte darf maximal 914 mm lang sein.

8. Die Lattentaschen müssen mit dem Achterliek einen Winkel von 90° 6 ±5° bilden.

9. Lattenmaterial und formgebende Charakteristik ist freigestellt. Die Latten dürfen maximal 50,8 mm breit sein.

10. Eine Reffösenreihe ist erlaubt. Der Abstand der Ösen von der Unterkante des Unterlieks muß mindestens 458 mm betragen.

11. Eine Yacht darf während einer Regatta nur zwei Segel benutzen.

12. Ein Verändern der Segelcharakteristika wie Fläche oder Wölbungstiefe, während einer Regatta ist nur durch die natürliche Biegsamkeit von Mast und Großbaum, durch das Einstellen von Unterliekstrecker am Schothorn und Latten erlaubt. Reffen während einer Regatta ist verboten.

13. Yachtnummer und das Zeichen "DN" sollen auf jeder Seite des Segels angebracht sein. Die Nummer und das Zeichen sollen zur Segelfarbe kontrastieren und mindestens 254 mm hoch sein.

14. Im Segel ist eine Fensterfläche vorgeschrieben. Das Fenster darf von beliebiger Form sein, und die Gesamtfläche kann auf mehrere Teilflächen verteilt sein. Die Gesamtfläche darf maximal 6452 cm² und muss mindestens 646 cm² groß sein.

15. Ein Stahlseil von mindestens 1,2 mm Durchmesser darf auf dem Kopfbrett des Segels befestigt sein, von dort innerhalb des Segels am Mastliek entlang zu einem Punkt außerhalb des Segels am Segelhals führen und dort ein Auge bilden. Durch dieses Auge muß während der Wettfahrt der Bolzen im Segelhalsbeschlag des Baumes geführt werden. Der Abstand zwischen dem obersten Punkt des Kopfbrettes und der Mitte dieses mindestens 6,3 mm stark anzunehmenden Bolzens darf maximal 4267 mm betragen, dabei muß das Drahtseil gerade liegen und mit einem Zug von 4,6 kg gespannt sein.

16. Das Segel darf nicht über die Vorderkante des unter * D 7 vorgeschriebenen Baumbandes hinausreichen.

17.Das Achterliek ist definiert als gerade Linie zwischen der oberen vorderen Ecke des Kopfbrettes und dem Schnittpunkt des Unterlieks und des tatsächlichen Achterlieks beim Beschlag auf der Baumnock. Es wird nach Entfernen der Segellatten unter einer Spannung des Segels in der Meßlinie von 2,3 kg gemessen.

18.03.89 : Die obere vordere Ecke des Segelkopfes ist der Schnittpunkt einer an der Innenseite des Liektaus verlaufenden Projektion mit einer senkrecht dazu verlaufenden Linie, die den obersten Punkt des Segels berührt.

18. Ein Girth ist der Abstand zwischen der Achterkante des Vorlieks und dem tatsächlichen Achterliek, gemessen ohne Latten und mit im Meßbereich faltenfreiem Segel. Die Meßpunkte für das mittlere Girth werden durch Falten des Segels ermittelt, wobei die Bohrung im Kopfbrett und die Kauschen im Segelhals bzw. Schothorn über einen senkrecht dazu gehaltenen zylindrischen Dorn gezogen werden und das Liek dann glattgezogen wird. Der so gefundene Meßpunkt wird markiert. Die Meßpunkte für das obere und untere Girth ergeben sich durch erneutes Falten des gefalteten Segels als Mitte zwischen den Meßpunkten für das mittlere Girth und der diesen Punkten abgewandten Innenseiten der Kauschen (Ösen).

19. Die Segel dürfen nicht aus rotem oder orangerotem Stoff gemacht sein.

1977 : Es ist nicht erlaubt, für die Eckenverstärkungen des Segels (oberhalb der oberen und unterhalb der unteren Latte) 6,5 oz oder 280 g Tuch zu verwenden.


H TAKELUNG

Rumpf    Läuferplanke   Mast    Baum   Läufer    Abstand der Läufer    Segel   Takelung    Beschläge   Anmerkungen   Seitenanfang

1. Eine Verstagung der Plankenenden mit dem Rumpf ist verboten. Alle Seile, die nicht in den offiziellen Plänen enthalten sind, sind verboten.

2. Alle Stage müssen Stahlseile mit einer Stärke von mindestens 3,0 mm sein.

3. Das Stahlseil für das Fall muß eine Stärke von mindestens 2,4 mm haben.

4. Das Rumpfunterstag muß über die volle Länge vom Bugklotz bis zum Heckklotz oder bis zur Vorderkante der Läuferplanke reichen. Die Höhe des Abstandhalters unter dem Vorderrumpf muß mindestens 76,2 mm hoch sein.

5. Beschläge zum Einstellen der Verstagung sind erlaubt.

6. Vorrichtungen, die die Staglängen verstellen, während die Yacht in Fahrt ist, sind verboten.

7. Beschläge zum Verstellen des Mastfußpunktes sind erlaubt.

8. Beschläge zum Verstellen des Mastfußpunktes während der Fahrt sind verboten.

9. Die Mastspurkugel muß fest auf dem Deck des Rumpfes montiert sein.

10. Die Mastspurkugel soll eine freie Drehbarkeit des Mastes erlauben.

11. Waagerechter Abstand zwischen Mittelpunkt der Mastspurkugel und der Mittelachse des Steuerläuferbolzens Max. 1041 mm Min.  890 mm
12. Waagerechter Abstand der Achse der Steuerläuferführung zur Achse der Pinnensteuerung (Achsenmitte zu Achsenmitte) Max. 1270 mm Min. 1118 mm
13. Abstand vom unteren Mastabspannungsbolzen (drehbarer Bolzen vor dem Mast) zum unteren äußersten Punkt des Mastes (Basis) Ende des Mastes Max. 3543 mm Min. 3239 mm

14. Sechs einzelne Schotblöcke müssen montiert sein.

15. Vier Blöcke müssen achtern außerhalb der hinteren Toleranz für die Hinterkante des Cockpitbodens montiert sein, zwei auf dem Baum und zwei auf dem Deck. Die Blöcke auf dem Deck müssen so montiert sein, daß alles, was die Decksoberfläche durchdringt, nur der Befestigung und keiner anderen Funktion dient.

16. Ein Schotblock muss vorne am Großbaum angebracht sein. Größte Entfernung vom Mast: 304 mm. Dieser Block darf ein Einwegblock sein.

17. Ein Schotblock muss auf dem Steuersäulenkopf montiert sein. Dieser Block darf ebenfalls ein Einwegblock sein.

18. Die Schot muß unmittelbar am Baum befestigt und entsprechend den offiziellen Plänen durch alle Blöcke geschoren sein.

19. Die Blöcke müssen Einzelblöcke sein und feste Positionen am Baum und auf dem Rumpf haben.

20. Die Schot darf zwischen dem vorderen und dem zweiten Block im Baum geführt werden. (*Interpretationen zur Takelung)

21. Die Entfernung des Wantenansatzpunktes auf der Planke muss mindestens 1094 mm/ von der Plankenmitte betragen.

10.11.73: Es darf kein Kabel anstelle des normalen Mastabspannungsbeschlages verwendet werden.

14.11.83: Der Abspannungsbeschlag darf aus Streifen oder Plattenmaterial hergestellt sein.

01.01.78: Baumblöcke dürfen nicht innerhalb des Baumes angebracht sein, indem der Baum aufgeschnitten wird und dann die Schotrolle mit einem Bolzen oder einer Stange hineingezogen wird.

01.01.82 Eine Rutscherschiene, an der die Baumblöcke fixiert sind, darf am Baum angebracht werden.

23.09.82: Schotblöcke durch beliebige Methoden auf dem Deck oder Baum anzubringen, ist solange erlaubt, wie Schot und Blockscheibe sich außerhalb des Baumes oder Decks befinden. Es darf kein Block gefahren werden, bei dem sich ein Teil der Scheibe einschließlich Schot unterhalb des Achterdecks befindet. ( siehe auch: 01.11.84)

01.11.84: Es ist nicht erlaubt, daß sich irgend ein Teil des Schotblocks oder des Beschlagteiles zum Befestigen des Blocks unter der projizierten Deckoberfläche befindet, mit der einzigen Ausnahme der Befestigungsteile wie Schrauben oder Bolzen, mit denen die Beschläge auf Deck montiert werden.

17.10.83: Es ist verboten, eine Feder o.ä. zwischen Want und Plankenendbeschlag zu verwenden.


I BESCHLÄGE, AUSWECHSELN VON TEILEN

Rumpf    Läuferplanke   Mast    Baum   Läufer    Abstand der Läufer    Segel   Takelung    Beschläge   Anmerkungen   Seitenanfang

1. Der Durchmesser der Scheiben in den Blöcken darf maximal 101,6 mm betragen

2. Einer der sechs geforderten Blöcke kann ein Einwegblock sein.

3. Die Steuerläuferführung darf mit einem Stoßdämpfer versehen sein.

4. Die Beschläge müssen nicht mit den offiziellen Plänen übereinstimmen, soweit Maßangaben nicht verletzt werden und die Beschläge die Funktionen ausführen, die die entsprechenden Punkte im Plan enthalten.

5. Abmessungen der seitlichen Läuferführungen

a. Lichte Weite, in denen der Läufer tatsächlich geführt wird Max.  27,7 mm Min.  24,7 mm
b. Höhe, gemessen bis zur Berührungsfläche mit der Planke Max.  88,9 mm Min.  73,1 mm
c. Länge Max. 228,0 mm Min. 172,0 mm
d. Die Gesamtbreite der Seitenläuferführung darf 121 mm/4 3/4" nicht überschreiten.
6. Höhe des Mittelpunktes der Mastspurkugel über Deck Max.  41,0 mm Min.  28,6 mm

7. Der Platz für die Montage des Befestigungsbeschlages für das Fall auf dem Mast ist freigestellt.

8. Es muß möglich sein, mit dem Fall das Segel zu fieren und zu setzen, wenn die Yacht in aufrechter Position auf dem Eis steht.

9. Zusätzliche Einrichtungen, die das Fall auf dem Mast sichern, sind erlaubt.

10. Nur ein Mast, ein Baum, ein Rumpf und eine Läuferplanke dürfen während einer Regattareihe benutzt werden, es sei denn, sie sind nicht reparierbar gebrochen. (Darüber entscheidet das Regatta-Komitee)

11. Eine verstellbare Fußstütze darf benutzt werden.

12. Um die Kufe in den Läuferführungen beim Anheben der Planke waagerecht zu halten, darf am Ende der Läuferführung eine Feder o.Ä. installiert werden. Diese Feder o.Ä. darf allerdings die Kufe nicht berühren, wenn alle drei Kufen in horizontaler Lage auf dem Eis sind.

13. Die Seiten- und die Steuerläuferführung müssen aus Stahl, rostfreiem Stahl oder Aluminium gefertigt sein.

23.09.57: Stoßdämpfer am Steuerbeschlag: Die Steuerläuferführung muß mit den Plänen übereinstimmen, aber Federn oder Gummipuffer dürfen als Stoßdämpfer benutzt werden.

10.11.73: Der Segelhalsbeschlag darf beliebig viele Löcher aufweisen. Allerdings darf die Befestigungsposition des Segelhalses während einer Regatta nicht verändert werden.

10.11.73: Mehr als eine Bohrung in den Seitenläuferführungen ist nicht erlaubt.

10.11.73: Die Zahl der Mastabspannungsblechstreifen ist freigestellt.

23.11.87: Es ist nicht erlaubt, das Vorstag an der Mastabspannung mit einem langen Locheisen anzubringen, so daß die Mastabspannungsposition verändert werden kann, ohne ein neues Vorstag zu benutzen.

15.11.2003: Es ist erlaubt, ein Bauteil (orig. Text „fixture“)zu benutzen, das zusätzliche Höhe zum Befestigen der hinteren Schotblöcke ermöglicht. Das Bauteil muss auf der Deckoberfläche befestigt sein und darf kein Bestandteil des Deckaufbaus sein.Das Bauteil muss eine fixe Position für die Blockbefestigung vorsehen (Die Blöcke dürfen wahrend der Fahrt nicht bewegt werden). Engl.:It is allowed to use a fixture providing additional height to mount the rear sheet blocks to the deck. The fixture must be mounted on the surface of the deck and may not be integral with the deck structure. This fixture must provide a fixed position for the block attachment (the blocks may not be moved while underway).


J Generelle Anmerkungen Auswechseln von Teilen

Rumpf    Läuferplanke   Mast    Baum   Läufer    Abstand der Läufer    Segel   Takelung    Beschläge   Anmerkungen   Seitenanfang

23.11.87: Kevlar ist ein verbotenes Material im DN-Bau.

24.11.87:Jedes DN-Ausrüstungsmaterial muß mit den DN-Maßangaben in Einklang stehen. Ob ein DN-Segler seine Konstruktionskomponenten offenlegt oder nicht; er ist letztendlich verantwortlich dafür, daß seine Ausrüstung übereinstimmt mit den offiziellen Maßangaben. (Veröffentlicht im jeweils neuesten Jahrbuch der IDNIYRA)